WINTERDIENST
Die Schneeräumung dient vor allem der Unfallvorsorge – sie ist eine Maßnahme zur Gewährleistung der Befahr- und Begehbarkeit von Straßen, Plätzen und Gehwegen. Oft müssen auch Dächer von Schnee befreit werden, um gefährliche Dachlawinen zu verhindern.
Unsere Möglichkeiten im Bereich Winterdienst:
Schneeräumung und Glatteisbekämpfung auf Parkplätzen, Privatstraßen, Gehsteigen sowohl in Wohnanlagen als auch in Gewerbetrieben.
Bei Bedarf Abtransport der Schneehäufen, Streu- und Auftaumitteleinsatz, Streusalzlieferung, Splittkehrung und Abtransport am Ende der Schneeräumsaison.
Laut § 93 der StVO müssen Gehsteige, Gehwege und Stiegenanlagen in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee und Glatteis befreit sein.